Informationen, Nachrichten, Bekanntmachungen

Bekanntmachung

Es ist untersagt, Bargeld in Briefen an die Botschaft beizulegen. Wenn Sie Dokumente von der Botschaft auf dem Postweg erhalten möchten, fügen Sie Ihrem Antrag bitte einen an Sie adressierten und ausreichend frankierten Umschlag bei.
de_DEDeutsch